
AGB Plumsjochhütte
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1. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf der bewirtschafteten Plumsjochhütte gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor.
2. Die Pächter der Plumsjochhütte sind berechtigt, eine Anzahlung von 10 €/ Nacht und Person, bei Minderjährigen nicht mehr als 5 €/ Nacht und Person für Reservierungen zu berechnen.
3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so können bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Person und Nacht fällig werden:
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Bei Rücktritt ab 8 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 10,00 €/Person und Nacht.
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Bei Rücktritt ab 3 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 15,00 €/Person und Nacht.
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Bei Rücktritt 1 Tag vor Beginn des Aufenthaltes (18:00 Uhr des Ankunftstages) beträgt die Stornogebühr 25,00 €/Person und Nacht.
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Bei Rücktritt am Anreisetag oder Nichterscheinen am Anreisetag, wird der volle Preis für die jeweils gebuchte Bettenkategorie (Mehrbettzimmer oder Matratzenlager) fällig.
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Die oben genannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der Stornierung (mündlich) des Gastes beim Hüttenpächter.
4. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die Hüttenwirtsleute sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
5. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter- und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.
Sonstiges: Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die Hüttenwirtsleute sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen grundsätzlich nicht konsumiert werden.
Wir bitten um Euer Verständnis!
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Stand: 19.05.2023

